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   VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98.We   

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VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98.We (https://dejure.org/1998,9582)
VG Weimar, Entscheidung vom 17.07.1998 - 3 E 1823/98.We (https://dejure.org/1998,9582)
VG Weimar, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 3 E 1823/98.We (https://dejure.org/1998,9582)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Soweit es um die Anwendbarkeit der dem Abgabenbescheid zugrundeliegenden Satzung geht, ist in aller Regel von ihrer Wirksamkeit als Rechtsnorm auszugehen; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit der Satzung bei summarischer Prüfung geradezu aufdrängen (ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - OVG NW, Beschluß vom 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337 f.; VG Weimar, Beschluß vom 16.02.1998 - 3 E 919/97.We).

    Eine solche ergibt sich auch nicht aus dem Thüringer Landesrecht (vgl. i.e. ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - VG Weimar, Beschluß vom 20.03.1997 - 6 E 1933/96.We -, jeweils m.w.N.).

    Beide Fragen lassen sich erst nach weiteren tatsächlichen Ermittlungen sowie gegebenenfalls nach der Hinzuziehung eines Sachverständigen abschließend klären, was den Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens überschreitet (vgl. auch ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -).

    Gemäß dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 1996, 563 ff.) hat die Kammer den Streitwert auf ein Viertel des in dem Beitragsbescheid geforderten Betrags festgesetzt, um deren Suspension es dem Antragsteller geht (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -).

  • VG Gera, 10.03.1997 - 5 E 1569/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Berechnungsmaßstab

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Dem Geschoßflächenmaßstab kommt insoweit kein Vorrang zu, da einerseits der Vollgeschoßmaßstab gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab den Vorzug der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität besitzt und es andererseits dem Ortsgesetzgeber nach dem abgabenrechtlichen Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht verwehrt ist, unter Inkaufnahme gewisser Ungenauigkeiten zu verallgemeinern und zu pauschalieren (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13.09.1996 - 8 B 186/96 - VGH BW, Urteil vom 13.01.1994 - 2 S 1213/92 - VG Gera, Beschluß vom 10.03.1997 - 5 E 1569/96.GE - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 452 ff., jeweils m.w.N.).

    Die verhältnismäßig erhöhte Belastung des ersten Vollgeschosses rechtfertigt sich dabei aus der typisierenden Überlegung, daß ein Gebäude regelmäßig zugleich einen Keller und/oder ein Dachgeschoß besitzt, welches in zahlreichen Fällen jedoch nicht als Vollgeschoß im beitragsrechtlichen Sinne gilt (VG Gera, Beschluß vom 10.03.1997 - 5 E 1569/96.GE - m.w.N.).

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Ob gleiches auch hinsichtlich der metrisch näher zur Straße "Erfurter Höhle" gelegenen Grundstücke gilt, verlangt dagegen eine eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung anhand des landesrechtlichen Vorteilsbegriffs (für den Bereich des Erschließungsbeitragsrechts vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdn. 82 f.; OVG NW, Urteil vom 05.07.1991 - 3 A 127/90 - BVerwG, Urteil vom 01.03.1996 - 8 C 26/94 -, DVBl. 1996, 1051 [1053]) und bleibt insoweit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Denn diese ausnahmslos an dem zwischen der Max- Reger-Straße und der Straße "Erfurter Höhle" liegenden unbefahrbaren öffentlichen Gehweg angrenzenden Grundstücke erhalten ihre verkehrliche Anbindung an das Straßennetz primär durch die Max-Reger-Straße, so daß ihnen durch deren Ausbau Sondervorteile im Sinne einer verbesserten Inanspruchnahmemöglichkeit mit der Folge erwachsen, daß die übrigen Beitragspflichtigen ihre Beteiligung am umlagefähigen Aufwand schutzwürdig erwarten können (vgl. - allerdings bezogen auf das Erschließungsbeitragsrecht - BVerwG, Urteil vom 10.12.1993 - 8 C 58/91 -, NVwZ 1994, 912; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Auflage 1995, § 17 Rdn. 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1991 - 3 A 127/90

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Erschließung; Doppelerschließung; Fahrstraße

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Ob gleiches auch hinsichtlich der metrisch näher zur Straße "Erfurter Höhle" gelegenen Grundstücke gilt, verlangt dagegen eine eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung anhand des landesrechtlichen Vorteilsbegriffs (für den Bereich des Erschließungsbeitragsrechts vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdn. 82 f.; OVG NW, Urteil vom 05.07.1991 - 3 A 127/90 - BVerwG, Urteil vom 01.03.1996 - 8 C 26/94 -, DVBl. 1996, 1051 [1053]) und bleibt insoweit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92

    Kommunalabgabenrecht: Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Dem Geschoßflächenmaßstab kommt insoweit kein Vorrang zu, da einerseits der Vollgeschoßmaßstab gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab den Vorzug der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität besitzt und es andererseits dem Ortsgesetzgeber nach dem abgabenrechtlichen Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht verwehrt ist, unter Inkaufnahme gewisser Ungenauigkeiten zu verallgemeinern und zu pauschalieren (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13.09.1996 - 8 B 186/96 - VGH BW, Urteil vom 13.01.1994 - 2 S 1213/92 - VG Gera, Beschluß vom 10.03.1997 - 5 E 1569/96.GE - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 452 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 03.05.1995 - 1 KO 16/93
    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Denn etwaige Bekanntmachungsfehler wären jedenfalls durch die zweite Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Antragsgegnerin vom 14. Juni 1995, die den rechtlichen Maßgaben des § 10 der Hauptsatzung der Antragsgegnerin vom 14.07.1994 sowie den Anforderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung Rechnung trägt, geheilt worden (zur Heilung von [schlichten] Bekanntmachungsfehlern vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.12.1975 - IV B 176/95 -, Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 5; ThürOVG, Urteil vom 03.05.1995 - 1 KO 16/93 -, LKV 1996, 137 [138]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.1994 - 6 A 11948/92

    Beitragsmaßstab; Tatsächliche Nutzung; Grundstückseigentümer;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Zwar ist im Ausbaubeitragsrecht die dauerhafte Erreichbarkeit einer Straße nach jedenfalls zum Teil vertretener Auffassung bereits durch einen Notweg (§§ 917, 918 BGB) ausreichend gesichert, weil dieses - anders als das Erschließungsbeitragsrecht - nicht ausschließlich auf eine bauliche oder gewerblichen Nutzung ausgerichtet sei (OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.04.1992 - 9 M 1149/92 -, OVG Koblenz, Urteil vom 04.01.1994 - 6 A 11948/92 -, NVwZ-RR 1995, 225 [226]; Driehaus, aaO, § 8 Rdn. 401a a.E.).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1993 - 9 M 2379/93

    Abschnitt; Öffentliche Einrichtung; Anliegergrundstück; Zugang

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    Jedoch setzt die Beantwortung der Frage des Bestehens und der Richtung etwaiger Notwegerechte (vgl. dazu Säcker, in: Münchener Kommentar, BGB, Band 4, 2. Auflage 1986, § 917 Rdn. 26 ff.) eine eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung der bestehenden Grundstücksverhältnisse sowie der Ursächlichkeit der gegebenen Verbindungslosigkeit (§ 918 Abs. 2 BGB) voraus, die den Rahmen des vorliegenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes überschreitet und ebenso einem etwaigen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt wie die vom Antragsteller gar nicht aufgeworfene Frage, ob bzw. in welchem Umfang das Flurstück h, das lediglich teilweise an dem ausgebauten Abschnitt der Max-Reger-Straße liegt, bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen ist (vgl. insoweit NdsOVG, Beschluß vom 04.11.1993 - 9 M 2379/93 -, KStZ 1994, 79 [80]).
  • VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
    An der früheren gegenteiligen Auffassung (vgl. z.B. VG Weimar, Beschluß vom 21.11.1997 - 3 E 2178/97.We -) hält die Kammer nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage nicht mehr fest.
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1995 - 2 S 971/95

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag ist ein Geschäft der

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88

    Straßenbaubeitrag: Beitragsfähigkeit bei Verbesserung; Ablaufhemmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1990 - 2 A 1623/86

    Herstellung einer verkehrsberuhigten Mischfläche; Verdrängung des

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1991 - 6 A 12559/90
  • VG Gera, 08.02.1996 - 4 E 330/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Weimar, 16.02.1998 - 3 E 919/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • OVG Niedersachsen, 26.04.1995 - 9 L 3476/93

    Ermessen der Gemeinde bei Straßenausbau;; Abschnittsbildung; Aufwand,

  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
  • OVG Saarland, 23.08.1985 - 2 R 71/85
  • VG Weimar, 20.03.1997 - 6 E 1933/96

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

  • VG Gera, 30.07.1997 - 5 E 1010/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Kassel, 12.07.1983 - VI/2 H 134/83
  • VG Osnabrück, 06.12.2005 - 1 A 257/05

    Abgabe; Abgabenpflicht; Artzuschlag; Aufwand; Aufwandsverteilung;

    Dem Kläger ist in diesem Zusammenhang zwar zuzugeben, dass für die Frage, ob ein Grundstück bzw. ein Teil desselben gewerblich genutzt wird und dementsprechend mit einem höheren Faktor für gewerbliche Nutzung bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen ist, maßgeblich auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht abzustellen ist (VG Weimar, Beschluss vom 17.07.1998, 3 E 1823/98.We, juris; Driehaus, a.a.O., § 18 Rn. 63).
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